Lerntherapie
Lerntherapie unterstützt Kinder, Jugendliche und Studierende bei schulischen und studienbezogenen Herausforderungen - z.B. bei ADHS-bezogenen Lernhürden, LRS und Dyskalkulie. Ziel ist, Lernen planbar zu machen: mit passenden Lernstrategien, klaren Routinen und Transfer in Schule, Ausbildung, Weiterbildung, Studium und Prüfungen. Häufig geht es dabei auch um Neurodivergenz - z.B. Autismus oder Hochbegabung - und die Frage, welche Bedingungen Lernen erleichtern. Angebote sind als Einzelsetting und als Kleingruppen möglich.
Im Mittelpunkt stehen Lernorganisation, Arbeitsbeginn, Dranbleiben, Zeitmanagement, Wiederholen und Prüfungsvorbereitung. Bei LRS geht es u.a. um Lesen, Rechtschreibung, Regelwissen und Automatisierung; bei Dyskalkulie um Zahlenverständnis, Rechenstrategien und Sicherheit im Umgang mit Mathematik. Bei ADHS liegt der Fokus häufig auf Struktur, Reizfilter, Impulskontrolle, Motivation und Alltagstransfer.
Systemisch-pädagogisches Gespräch
Ein systemisch-pädagogisches Gespräch bietet Raum, schulische oder familiäre Fragestellungen gemeinsam zu sortieren. Im Fokus stehen Wechselwirkungen zwischen Kind, Familie und Schule: Was wirkt wo? Welche Muster zeigen sich? Und welche nächsten Schritte sind realistisch und hilfreich?
Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Ressourcen sichtbar zu machen und konkrete, alltagstaugliche Lösungen zu entwickeln.
Diagnostik
Je nach Fragestellung kann testpsychologische Diagnostik integriert werden. Im Rahmen der Diagnostik kann ich Gutachten bzw. diagnostische Stellungnahmen für LRS und Dyskalkulie erstellen (je nach Setting). Eine ADHS-Diagnose ist eine klinische Diagnose und wird ärztlich bzw. durch entsprechend approbierte Stellen gestellt; ich kann deshalb leider für Kinder- und Jugendliche keine ADHS-Diagnostik durchführen, aber eine lernbezogene Einordnung sowie Diagnostik zu Aufmerksamkeit/exekutiven Funktionen und Empfehlungen für Schule und Alltag anbieten. ADHS-Diagnostik für Erwachsene biete ich im Rahmen der Psychotherapie an.
Kostenübernahme über das Jugendamt
Ich arbeite auch mit Jugendämtern zusammen, z.B. im Rahmen von §35a (SGB VIII). Bitte melden Sie sich für Lerntherapie über das Jugendamt erst dann, wenn bereits eine Zusage/Bewilligung vorliegt. Alternativ können Sie Termine selbst buchen. Wenn die Lerntherapie bewilligt wird, erstattet das Jugendamt die Kosten in der Regel rückwirkend ab Datum der Antragstellung. Wenn die Lerntherapie bei mir stattfinden soll, benötigt das Jugendamt in der Regel eine externe Diagnostik/Indikationsstellung, da die Indikation nicht durch die Stelle erfolgen soll, die die Leistung anschließend durchführt. Details zu freien Plätzen (Einzel und Kleingruppen) finden Sie im Buchungstool.