ALLGEMEINE LEISTUNGS- UND BEHANDLUNGSBEDINGUNGEN FÜR SYNAPSENRAUM
SYNAPSENRAUM - Helene Schroeder
Praxis für Neuropsychologie, Systemische Therapie und Lernen
Gutzkowstraße 24
60594 Frankfurt am Main
E-Mail: kontakt@heleneschroeder.com
Telefon: +49 177 4838 626
Stand: September 2026
PRÄAMBEL UND BEGRIFFSVERWENDUNG
SYNAPSENRAUM steht für eine personenzentrierte, systemische und ressourcenorientierte Zusammenarbeit. Die Personen, die Leistungen von SYNAPSENRAUM in Anspruch nehmen, werden nachfolgend grundsätzlich als „Klientinnen und Klienten“ bezeichnet.
Soweit eine psychologische, psychotherapeutische, neuropsychologische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung erfolgt, sind die behandelten Personen zugleich Patientinnen beziehungsweise Patienten im rechtlichen Sinne. Die Verwendung der Bezeichnung „Klientin“ oder „Klient“ schränkt die gesetzlichen Patientenrechte und die Pflichten aus dem Behandlungsverhältnis, insbesondere nach §§ 630a ff. BGB, nicht ein.
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNERIN
(1) Diese Bedingungen gelten für Leistungen, die Helene Schroeder unter der Bezeichnung SYNAPSENRAUM unmittelbar gegenüber Klientinnen und Klienten erbringt. Dazu können insbesondere gehören:
neuropsychologische Diagnostik und Behandlung,
störungsspezifische heilkundliche Lerntherapie,
psychologische Beratung,
heilkundliche psychologische oder psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der vorhandenen Erlaubnis,
diagnostische Stellungnahmen und Berichte,
Eltern- und Familiengespräche im Zusammenhang mit einer vereinbarten Leistung,
psychologische Fachberatung und Fallreflexion sowie
Onlineleistungen, soweit diese fachlich geeignet sind.
(2) Die konkrete Leistung, ihre Einordnung als heilkundliche Behandlung oder nichtheilkundliche Beratung, ihr Umfang, ihre Dauer, ihre Vergütung, ihre Zahlungsweise und gegebenenfalls ihr Rhythmus ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Buchungs- oder Terminbestätigung, der Aufnahmevereinbarung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
(4) Diese Bedingungen gelten nicht für Leistungen des Lernzentrums KOPFSACHE. Vertragspartnerin für Leistungen von KOPFSACHE ist die Schroeder & Schroeder GbR. Eine Anfrage oder Behandlung bei SYNAPSENRAUM begründet nicht automatisch einen Vertrag mit KOPFSACHE.
(5) Für gesetzlich versicherte Psychotherapie, die im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung und unter Einbindung des Rhein-Eifel-Instituts durchgeführt und abgerechnet wird, gelten vorrangig die Behandlungs-, Ausbildungs- und Abrechnungsbedingungen des Instituts. Ergänzende Hinweise enthält § 15.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
(1) Die Darstellung von Leistungen und verfügbaren Zeiten auf der Website oder im Online-Buchungssystem stellt nicht in jedem Fall bereits ein verbindliches Angebot für einen Behandlungs- oder Beratungsplatz dar.
(2) Ist eine Leistung als Terminanfrage, Platzanfrage oder Vormerkung gekennzeichnet, kommt ein Vertrag erst durch die ausdrückliche Termin- oder Leistungsbestätigung von SYNAPSENRAUM zustande.
(3) Bei Leistungen, die im Buchungssystem ausdrücklich als unmittelbar verbindlich buchbar gekennzeichnet sind, kommt der Vertrag durch Abschluss der zahlungspflichtigen Buchung und die anschließende elektronische Buchungsbestätigung zustande.
(4) Eine Vormerkung, Wartelistenanmeldung oder unverbindliche Platzanfrage begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder Behandlungsplatz.
§ 3 ART UND GEGENSTAND DER LEISTUNG
(1) SYNAPSENRAUM erbringt die vereinbarte Leistung innerhalb des bestätigten fachlichen und organisatorischen Rahmens.
(2) Bei heilkundlichen Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Behandlungsvertrag. Die Untersuchung und Behandlung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistung bestehenden fachlichen Standards und innerhalb der durch Qualifikation und heilkundliche Erlaubnis gesetzten Grenzen.
(3) Diagnostik, Beratung und Behandlung sind Dienstleistungen. Ein bestimmtes diagnostisches Ergebnis, Behandlungserfolg, schulischer Erfolg oder eine bestimmte Veränderung kann nicht zugesagt werden.
(4) Klientinnen und Klienten beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertretungen wirken an der Durchführung mit und teilen diejenigen Informationen mit, die für eine sachgerechte Diagnostik, Beratung oder Behandlung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere relevante Beschwerden, Vorbehandlungen, Medikamente, Befunde und wesentliche Veränderungen des Gesundheitszustands.
§ 3a STÖRUNGSSPEZIFISCHE HEILKUNDLICHE LERNTHERAPIE
(1) Störungsspezifische heilkundliche Lerntherapie bei SYNAPSENRAUM dient nicht lediglich dem Üben von Schulstoff oder der Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Sie setzt eine individuelle gesundheitliche Indikation und einen fachlich bestimmten Behandlungsauftrag voraus.
(2) Gegenstand können insbesondere die Behandlung von Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, Aufmerksamkeitsstörung oder vergleichbaren neuropsychologisch oder psychisch bedingten Lernbeeinträchtigungen sein.
(3) Die Behandlung kann neben der Arbeit an störungsspezifischen Fertigkeiten insbesondere umfassen:
den Aufbau funktionaler Lern- und Selbststeuerungsstrategien,
die Behandlung von Lernblockaden und Vermeidung,
den Umgang mit krankheitsbedingten Aufmerksamkeits- und Selbststeuerungsproblemen,
die Bearbeitung emotionaler Belastungen und funktioneller Beeinträchtigungen,
die Stärkung des Selbstwerts im Zusammenhang mit der Störung sowie
behandlungsbezogene Eltern- und Familiengespräche.
(4) Allgemeine Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Klassenarbeitsvorbereitung und nichtheilkundliches Lerncoaching sind keine Leistungen dieser heilkundlichen Lerntherapie.
§ 3b PSYCHOLOGISCHE BERATUNG UND NICHTHEILKUNDLICHE LEISTUNGEN
(1) Psychologische Beratung zur Orientierung, Prävention oder Bewältigung allgemeiner Belastungssituationen ist nicht automatisch eine heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung.
(2) Die Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Auftrag und Inhalt der Leistung und nicht allein nach ihrer Bezeichnung.
(3) Ergibt sich während einer zunächst nichtheilkundlichen Beratung, dass eine psychische Störung oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung mit Krankheitswert abgeklärt oder behandelt werden soll, wird der weitere fachliche und vertragliche Rahmen gesondert geklärt.
(4) Für nichtheilkundliche Beratung gelten die behandlungsspezifischen Bestimmungen dieser Bedingungen nur, soweit sie nach Art der Leistung anwendbar sind.
§ 4 NEUROPSYCHOLOGISCHE LEISTUNGEN
(1) Helene Schroeder ist seit Dezember 2020 durch die Gesellschaft für Neuropsychologie e. V. als Klinische Neuropsychologin (GNP) zertifiziert.
(2) Neuropsychologische Leistungen werden ausschließlich innerhalb der durch Ausbildung, Zertifizierung, persönliche Fachkunde und heilkundliche Erlaubnis gesetzten Grenzen übernommen.
(3) Das konkrete Anliegen, die fachliche Eignung der angebotenen Leistung und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer vorherigen oder begleitenden ärztlichen, neurologischen, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Abklärung werden im Einzelfall geprüft.
(4) Das GNP-Zertifikat weist die fachliche Zusatzqualifikation in Klinischer Neuropsychologie nach. Es stellt keine Approbation, keine vertragspsychotherapeutische Zulassung und keine Zusage der Kostenübernahme durch einen Kostenträger dar.
(5) Ergibt sich, dass eine Untersuchung oder Behandlung außerhalb des fachlich oder rechtlich zulässigen Leistungsrahmens von SYNAPSENRAUM erforderlich ist, wird die betreffende Leistung nicht übernommen oder nicht fortgesetzt. Es wird auf eine geeignete weiterführende Versorgung hingewiesen.
§ 5 AUFKLÄRUNG UND EINWILLIGUNG
(1) Vor diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen erfolgt eine verständliche Aufklärung über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme, über wesentliche zu erwartende Folgen und Risiken sowie, soweit erforderlich, über geeignete Alternativen.
(2) Schriftliche Informationen und diese Bedingungen ergänzen das persönliche Aufklärungsgespräch, ersetzen es jedoch nicht.
(3) Eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme wird nur mit wirksamer Einwilligung der hierzu berechtigten Person durchgeführt.
(4) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(5) Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet werden, werden der unterzeichnenden Person als Abschrift zur Verfügung gestellt.
§ 6 MINDERJÄHRIGE KLIENTINNEN UND KLIENTEN
(1) Bei minderjährigen Personen werden die Sorgeberechtigung, die Einwilligungsfähigkeit der minderjährigen Person sowie Art und Bedeutung der vorgesehenen Maßnahme berücksichtigt.
(2) Soweit rechtlich erforderlich, ist die Zustimmung aller zur Entscheidung berechtigten Sorgeberechtigten vor Beginn der Maßnahme nachzuweisen.
(3) Die buchende oder unterzeichnende Person bestätigt, SYNAPSENRAUM über entgegenstehende Erklärungen anderer Sorgeberechtigter sowie über Einschränkungen oder Änderungen der Sorge- und Vertretungsberechtigung unverzüglich zu informieren.
(4) Minderjährige werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand verständlich informiert und in Entscheidungen einbezogen. Eine eigene Einwilligung wird eingeholt, wenn die minderjährige Person Wesen, Bedeutung und Tragweite der Maßnahme ausreichend verstehen und beurteilen kann.
§ 7 VERGÜTUNG UND KOSTENTRÄGER
(1) Für private und selbst zu zahlende Leistungen gilt die vor der Buchung beziehungsweise Bestätigung ausgewiesene oder individuell vereinbarte Vergütung.
(2) Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle, gesetzliche Krankenkasse, Behörde oder ein anderer Kostenträger die Kosten vollständig oder teilweise übernimmt.
(3) Klientinnen, Klienten beziehungsweise Rechnungsempfangende klären eine mögliche Erstattung eigenständig mit dem jeweiligen Kostenträger. SYNAPSENRAUM schuldet keine erfolgreiche Kostenerstattung.
(4) Wenn erkennbar ist, dass die vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, werden die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der betreffenden Leistung in Textform mitgeteilt.
(5) Zusätzliche Berichte, umfangreiche Stellungnahmen, Bescheinigungen, Testauswertungen, Aktenprüfungen oder Gespräche mit externen Stellen, die nicht Bestandteil der bestätigten Leistung sind, werden nur nach vorheriger Vereinbarung erstellt oder durchgeführt. Über die zusätzliche Vergütung wird vor der Beauftragung informiert.
§ 8 RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Zahlung erfolgt abhängig von der vereinbarten Leistung:
unmittelbar im Online-Buchungssystem,
über einen gesonderten Zahlungslink,
durch vereinbarte Lastschrift oder
nach Rechnung per Überweisung.
(2) Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben wird, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei einer monatlich fortlaufenden Vereinbarung werden Behandlungsrhythmus, monatliche Vergütung, Beginn, Zahlungsweise und Leistungsumfang vor Vertragsschluss festgelegt. Die monatliche Vergütung wird grundsätzlich im Voraus erhoben.
(4) Gerät die zahlungspflichtige Person in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahn- oder Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener und rechtlich zulässiger Höhe berechnet.
§ 9 EINZELTERMINE, ABSAGEN UND VERSPÄTUNGEN
(1) Dieser Abschnitt gilt für einzeln vereinbarte Termine. Für regelmäßige Behandlungsplätze mit monatlicher Vergütung gilt vorrangig § 10.
(2) Vereinbarte Termine werden ausschließlich für die jeweilige Klientin oder den jeweiligen Klienten freigehalten.
(3) Eine Absage oder Verschiebung soll so früh wie möglich über die angebotene eTermin-Funktion oder per E-Mail an kontakt@heleneschroeder.com erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs.
(4) Einzeltermine können bis 48 Stunden vor ihrem Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(5) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung berechnet werden, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(6) Der Klientin beziehungsweise dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Kann der Termin anderweitig vergeben werden oder wird er von SYNAPSENRAUM abgesagt, entsteht kein Ausfallhonorar.
(8) Ein Ausfallhonorar ist keine Behandlungsleistung und wird von Krankenversicherungen und anderen Kostenträgern regelmäßig nicht erstattet.
(9) Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung über das vereinbarte Terminende hinaus. Die Vergütung bleibt unberührt, soweit die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich der Klientin oder des Klienten stammt.
§ 10 REGELMÄSSIGE BEHANDLUNGSPLÄTZE MIT MONATLICHER VERGÜTUNG
§ 10.1 Abschluss und Inhalt der Vereinbarung
(1) Nach vorheriger fachlicher und organisatorischer Abstimmung kann ein fester wöchentlicher oder 14-tägiger Behandlungsplatz vereinbart werden.
(2) Wochentag, Uhrzeit, Dauer, Beginn, Rhythmus und monatliche Vergütung ergeben sich aus der individuellen Leistungs-, Aufnahme- oder Buchungsbestätigung.
(3) Der regelmäßige Behandlungsplatz wird nicht öffentlich zur spontanen Buchung angeboten. Die Vereinbarung kommt erst nach persönlicher Freigabe und Abschluss des vorgesehenen Aufnahme-, Buchungs- oder Zahlungsvorgangs zustande.
§ 10.2 Monatliche Vergütung und Leistungsumfang
(1) Die monatliche Vergütung ist eine gleichmäßige Teilzahlung für das fortlaufende Behandlungsangebot und den regelmäßig bereitgestellten Terminplatz. Sie richtet sich nicht ausschließlich nach der Zahl der Termine in einem einzelnen Kalendermonat.
(2) Bei einem wöchentlichen Rhythmus liegt der Kalkulation ein durchschnittlicher Umfang von vier angebotenen Terminen je vollständigem Vertragsmonat beziehungsweise 48 angebotenen Terminen innerhalb von zwölf vollständigen Vertragsmonaten zugrunde.
(3) Bei einem 14-tägigen Rhythmus liegt der Kalkulation ein durchschnittlicher Umfang von zwei angebotenen Terminen je vollständigem Vertragsmonat beziehungsweise 24 angebotenen Terminen innerhalb von zwölf vollständigen Vertragsmonaten zugrunde.
(4) Fallen aufgrund der Lage der Wochentage in einem Monat fünf wöchentliche beziehungsweise drei 14-tägige Termine an, sind diese ohne zusätzliche Vergütung im monatlichen Betrag enthalten. Sie dienen zugleich dem Ausgleich von Kalendermonaten mit einer geringeren Zahl regulärer Termine.
(5) Besteht die Vereinbarung kürzer als zwölf vollständige Monate, wird der geschuldete Umfang anteilig anhand der bis zur Beendigung vergüteten vollständigen Vertragsmonate ermittelt.
§ 10.3 Beginn während eines laufenden Monats
(1) Beginnt der regelmäßige Platz während eines bereits laufenden Kalendermonats, werden die bis zum folgenden vollständigen Kalendermonat vorgesehenen Termine als einmalige Startphase berechnet.
(2) Die Vergütung der Startphase richtet sich nach der Zahl der konkret vereinbarten Termine und dem in der individuellen Bestätigung ausgewiesenen Terminpreis.
(3) Die monatlich fortlaufende Vergütung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des folgenden vollständigen Kalendermonats.
(4) Wird bei Vertragsschluss bereits ein vollständiger Monatsbetrag erhoben, wird ein über die Vergütung der Startphase hinausgehender Betrag als Guthaben auf den folgenden Monat angerechnet.
§ 10.4 Schulferien, Feiertage und behandlungsfreie Praxiszeiten
(1) Die Behandlung wird während der Schulferien grundsätzlich fortgeführt, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wird.
(2) Auf gesetzliche Feiertage fallende Termine und im Voraus angekündigte behandlungsfreie Praxiszeiten werden bei der Terminplanung berücksichtigt. Sie gelten nicht als von SYNAPSENRAUM angebotene Behandlungstermine.
(3) Maßgeblich bleibt der anteilig geschuldete Gesamtumfang nach § 10.2.
§ 10.5 Abwesenheiten der Klientin oder des Klienten
(1) Kann ein vorgesehener Termin aus dem persönlichen Bereich der Klientin oder des Klienten nicht wahrgenommen werden, bleibt die monatliche Vergütung grundsätzlich unverändert.
(2) Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, Klassenfahrten, schulischen Veranstaltungen oder anderen privaten Terminen.
(3) Der Termin gilt in diesem Fall als angeboten und wird auf den vereinbarten Leistungsumfang angerechnet. Er wird nicht als tatsächlich durchgeführte Behandlung dokumentiert.
(4) Ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung besteht grundsätzlich nicht.
(5) Rechtzeitig mitgeteilte Verlegungswünsche können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten berücksichtigt werden. Eine Verlegung erfolgt freiwillig; ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
§ 10.6 Absagen durch SYNAPSENRAUM
(1) Ein von SYNAPSENRAUM abgesagter Termin wird nicht als angebotener Termin auf den geschuldeten Leistungsumfang angerechnet.
(2) Die monatliche Vergütung bleibt zunächst unverändert, da sie als gleichmäßige Teilzahlung für den laufenden Leistungszeitraum erhoben wird.
(3) Wird der anteilig geschuldete Leistungsumfang aufgrund von SYNAPSENRAUM zu vertretender Ausfälle unterschritten, werden fehlende Termine nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.
(4) Die Gutschrift beziehungsweise Erstattung für einen fehlenden Termin entspricht beim wöchentlichen Modell einem Viertel und beim 14-tägigen Modell der Hälfte der jeweiligen Monatsvergütung.
§ 10.7 Pause und Beendigung
(1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum dient nur der Berechnung des Leistungsumfangs und begründet keine Mindestvertragslaufzeit.
(2) Eine beitragsfreie Pause kann nur für mindestens einen vollständigen Kalendermonat und nach ausdrücklicher Vereinbarung erfolgen. Während der Pause besteht kein Anspruch auf Freihaltung des bisherigen Terminplatzes.
(3) Klientinnen und Klienten können die Vereinbarung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft beenden. Die Angabe eines gewünschten Beendigungsdatums erleichtert die Abrechnung.
(4) Bereits angebotene oder wahrgenommene Termine sowie wirksam entstandene Ausfallansprüche bleiben abrechenbar. Für Zeiträume nach Wirksamwerden der Beendigung werden keine weiteren Monatsbeiträge erhoben.
(5) Ein vorhandenes Vorauszahlungsguthaben wird mit offenen Forderungen verrechnet und im Übrigen erstattet.
(6) Nach Beendigung wird geprüft, ob der für die vergütete Vertragsdauer anteilig geschuldete Leistungsumfang angeboten wurde. Fehlende, von SYNAPSENRAUM zu vertretende Termine werden nachgeholt, gutgeschrieben oder erstattet.
(7) SYNAPSENRAUM kann die regelmäßige Vereinbarung unter angemessener Berücksichtigung der therapeutischen Belange grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beenden. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte sowie das Recht, die Einwilligung in weitere Behandlungsmaßnahmen zu widerrufen, bleiben unberührt.
§ 11 ONLINELEISTUNGEN
(1) Onlineleistungen finden nur statt, wenn sie für das jeweilige Anliegen fachlich vertretbar sind.
(2) Klientinnen und Klienten sorgen für:
eine ausreichend stabile Internetverbindung,
ein geeignetes Endgerät,
eine geschützte und möglichst ungestörte Umgebung und
die Vermeidung einer Kenntnisnahme durch unbeteiligte Dritte.
(3) Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung aller Beteiligten zulässig.
(4) Treten technische Probleme auf, versuchen die Beteiligten zunächst, die Verbindung wiederherzustellen oder auf einen vereinbarten alternativen Kommunikationsweg auszuweichen.
(5) Kann die Leistung aus technischen Gründen nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird über Fortsetzung, Ersatztermin und Vergütung unter Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche im Einzelfall entschieden.
§ 12 KOMMUNIKATION
(1) Die Kommunikation außerhalb vereinbarter Termine dient vor allem der Terminorganisation und der Übermittlung zuvor vereinbarter Informationen. Eine dauerhafte Erreichbarkeit oder Beratung über Messenger oder E-Mail ist nicht geschuldet.
(2) Gewöhnliche E-Mails und Messenger sind nicht in jedem Fall vollständig Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Ausführliche Befunde, Diagnosen und andere besonders sensible Informationen sollen deshalb nur über abgestimmte Übermittlungswege versandt werden.
(3) Die Nutzung von E-Mail, SMS oder Messenger-Kommunikation ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Alternativ kann ein anderer geeigneter Kommunikationsweg vereinbart werden.
(4) Eine Zustimmung zur organisatorischen Kommunikation ist keine Einwilligung zur beliebigen Übermittlung von Behandlungsdaten an Dritte.
§ 13 SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ
(1) SYNAPSENRAUM behandelt alle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertrauten Informationen vertraulich und unter Beachtung der gesetzlichen Schweigepflicht.
(2) Eine Übermittlung an Ärztinnen, Ärzte, Schulen, Therapeutinnen, Therapeuten, Angehörige, KOPFSACHE oder andere externe Personen und Stellen erfolgt nur, wenn:
eine gesetzliche Grundlage besteht,
die Übermittlung gesetzlich erlaubt und für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich ist oder
zuvor eine hinreichend bestimmte Einwilligung beziehungsweise Schweigepflichtentbindung erteilt wurde.
(3) Eine Anfrage bei SYNAPSENRAUM führt nicht automatisch zu einer Weitergabe personenbezogener Daten an das Lernzentrum KOPFSACHE.
(4) Technische, buchhalterische oder sonstige Auftragsverarbeiter werden nur im rechtlich zulässigen Umfang eingesetzt.
(5) Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von SYNAPSENRAUM.
§ 14 DOKUMENTATION UND AKTENEINSICHT
(1) Über diagnostische und heilkundliche Leistungen wird eine Behandlungsakte geführt.
(2) Darin werden die aus fachlicher Sicht für die gegenwärtige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen, Ergebnisse, Einwilligungen und Aufklärungen dokumentiert.
(3) Die Behandlungsakte wird grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit keine abweichende gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt.
(4) Patientinnen und Patienten können im gesetzlichen Umfang Einsicht in ihre Behandlungsakte und Abschriften verlangen. Die erste Abschrift wird nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(5) Für nichtheilkundliche Leistungen wird eine dem jeweiligen Auftrag angemessene Leistungsdokumentation geführt.
§ 15 GESETZLICH VERSICHERTE PSYCHOTHERAPIE ÜBER DAS RHEIN-EIFEL-INSTITUT
(1) Psychotherapeutische Behandlungen gesetzlich versicherter Erwachsener erfolgen im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung und unter Einbindung des Rhein-Eifel-Instituts Andernach.
(2) Vertragspartner für diese Behandlung ist das Rhein-Eifel-Institut. Die Behandlung wird persönlich von Helene Schroeder in den Räumlichkeiten von SYNAPSENRAUM durchgeführt und im Rahmen der Ausbildung fachlich begleitet und supervidiert.
(3) Für Aufnahme, probatorische Sitzungen, Beantragung, Genehmigung, Behandlungsumfang, Abrechnung und Behandlungsdokumentation sind die gesetzlichen und sozialrechtlichen Vorgaben sowie die Unterlagen und Vereinbarungen des Instituts maßgeblich.
(4) Eine Terminanfrage und die Durchführung probatorischer Sitzungen begründen keinen Anspruch auf Genehmigung oder Durchführung einer anschließenden Richtlinienpsychotherapie.
(5) Welche Unterlagen erforderlich sind, wird im Einzelfall mitgeteilt. Dazu können insbesondere Unterlagen aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde, ein Konsiliarbericht, eine Überweisung oder weitere vom Institut verlangte Nachweise gehören.
(6) Fehlen erforderliche Voraussetzungen oder Unterlagen, erfolgt keine automatische Umwandlung in eine private Selbstzahlerbehandlung.
(7) Eine außerhalb der Institutsbehandlung erbrachte private Leistung setzt eine vorherige gesonderte Vereinbarung über Leistung, rechtlichen Rahmen und Kosten voraus.
(8) Ausfallhonorare sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet.
§ 16 ABGRENZUNG UND WEITERFÜHRENDER BEHANDLUNGSBEDARF
(1) Eine private Richtlinienpsychotherapie psychischer Erkrankungen außerhalb der Behandlung über das Rhein-Eifel-Institut wird derzeit grundsätzlich nicht angeboten.
(2) Davon zu unterscheiden sind gesondert vereinbarte neuropsychologische Diagnostik und Behandlung, störungsspezifische heilkundliche Lerntherapie sowie andere heilkundliche Leistungen von SYNAPSENRAUM.
(3) Diese Leistungen stellen keine Richtlinienpsychotherapie dar und ersetzen keine erforderliche psychotherapeutische, psychiatrische, neurologische oder akutpsychiatrische Versorgung.
(4) Ergibt sich, dass eine weiterführende Behandlung erforderlich ist, werden geeignete Behandlungsmöglichkeiten besprochen. Soweit möglich, wird bei der Orientierung und Weitervermittlung unterstützt. Eine erfolgreiche Vermittlung oder kurzfristige Verfügbarkeit eines Behandlungsplatzes kann nicht zugesagt werden.
§ 17 KRISEN UND NOTFÄLLE
(1) SYNAPSENRAUM ist keine Notfall- oder Krisenambulanz und gewährleistet außerhalb vereinbarter Termine keine ständige Erreichbarkeit.
(2) Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder einem medizinischen Notfall ist unverzüglich der Rettungsdienst unter 112 zu kontaktieren.
(3) In dringenden, nicht lebensbedrohlichen medizinischen Situationen kann der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 kontaktiert werden.
(4) Bei psychischen Krisen sind je nach Situation eine psychiatrische beziehungsweise kinder- und jugendpsychiatrische Notfallambulanz, der behandelnde ärztliche Dienst oder eine örtliche Krisenhilfe aufzusuchen.
§ 18 BEENDIGUNG DER BEHANDLUNG ODER BERATUNG
(1) Klientinnen und Klienten können ihre Einwilligung in weitere Behandlungsmaßnahmen jederzeit widerrufen und das Behandlungs- oder Beratungsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden.
(2) SYNAPSENRAUM kann die Zusammenarbeit insbesondere beenden, wenn:
die Leistung fachlich nicht oder nicht mehr angezeigt ist,
die erforderliche Mitwirkung dauerhaft nicht möglich ist,
wiederholt Termine ohne rechtzeitige Absage versäumt werden,
das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht,
die Behandlung außerhalb des fachlichen oder rechtlich zulässigen Rahmens liegt oder
andere gewichtige fachliche oder organisatorische Gründe vorliegen.
(3) Soweit kein wichtiger Grund eine sofortige Beendigung erfordert, wird auf eine angemessene Gestaltung des Übergangs und gegebenenfalls auf geeignete anderweitige Hilfen hingewiesen.
(4) Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und wirksam entstandene Vergütungs- oder Ausfallansprüche bleiben abrechenbar. Für im Voraus bezahlte, nach Beendigung nicht mehr geschuldete Leistungen wird ein verbleibendes Guthaben erstattet.
§ 19 HAFTUNG
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, gilt die gesetzliche Haftung.
(2) Im Übrigen gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine pauschale Haftungsfreistellung für Behandlungsfehler, Verkehrssicherungspflichten oder andere gesetzliche Verantwortungsbereiche erfolgt nicht.
(3) Für persönliche Gegenstände wird nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen gehaftet.
§ 20 ÄNDERUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen dieser Bedingungen gelten grundsätzlich nur für künftig abgeschlossene Verträge.
(2) Änderungen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses werden nur wirksam, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Änderung ergeben. Eine bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung auf der Website ändert bestehende Vereinbarungen nicht.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte von Klientinnen, Klienten, Patientinnen, Patienten und Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.